Umsetzung der Hochwassermanagementrichtlinie in Beckum
Hochwasserrisiken gemeinsam meistern
Hochwasser sind Naturphänomene, die aller Voraussicht nach zukünftig eher zu- als abnehmen werden. Damit müssen wir umgehen.
Mit den am 22.12.2015 veröffentlichten Hochwasserrisikomanagementplänen ist für NRW zusammengefasst und dokumentiert, was die vielen beteiligten Akteure zur Verringerung von Risiken aus Hochwasserereignissen beitragen und zukünftig beitragen wollen. Damit werden die seit vielen Jahren auf allen Ebenen des Landes bestehenden Aktivitäten zum Hochwasserschutz und zur Hochwasservorsorge fortgeführt und im Sinne eines umfassenden Managements zum Umgang mit den Risiken erweitert.
Die Ziele des Hochwasserrisikomanagements sind
- die Vermeidung neuer Risiken,
zum Beispiel durch Erhalt von Auen und Retentionsräumen sowie Vermeidung der Entstehung neuer Schadenspotenziale in hochwassergefährdeten Räumen; - die Verringerung bestehender Risiken,
zum Beispiel durch Erweiterung von Retentionsräumen und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Gebäude und Einrichtungen; - die Verringerung nachteiliger Folgen während eines Hochwasserereignisses,
zum Beispiel durch entsprechende Vorbereitungen, die eine schnelle und angemessene Reaktion ermöglichen; - die Verringerung nachteiliger Folgen nach einem Hochwasserereignis,
zum Beispiel durch entsprechende Vorbereitungen und Vorsorge, die eine zügige Beseitigung der Schäden ermöglichen und finanzielle Verluste begrenzen.
Dafür haben auf regionaler und lokaler Ebene die Akteure aus den verschiedensten Disziplinen wie Wasserwirtschaft, Raumplanung, Bauleitplanung, Ver- und Entsorgung, Denkmalschutz, Katastrophenschutz und Wirtschaft gemeinsam ein Maßnahmenpaket geschnürt und in den Hochwasserrisikomanagementplänen dokumentiert. Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes wird nun alle sechs Jahre überprüft und festgehalten, wieweit die Umsetzung der Maßnahmen vorangeschritten ist und welche weiteren/neuen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele erforderlich sind.
Eine wichtige Grundlage für alle Akteure und für jeden Einzelnen sind die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten, die es jedem ermöglichen, die individuelle Gefahrenlage zu bewerten und vorbeugende Maßnahmen zur Verminderung von Schäden umzusetzen.
Detaillierte Informationen zu den geplanten, in Umsetzung befindlichen oder bereits umgesetzten Maßnahmen sind den zusätzlich zu den Hochwasserrisikomanagementplänen erstellten Steckbriefen je Kommune zu entnehmen. In den kommunalen Steckbriefen sind alle für das Gebiet der Kommune relevanten Maßnahmen enthalten. Aufgeführt sind dabei nicht nur Maßnahmen der Kommune selbst, sondern auch die des Landes (Erstellung von Broschüren etc.) und anderer Akteure wie zum Beispiel der Regionalplanung (Berücksichtigung der Hochwasservorsorge im Regionalplan).
Hochwasserrisikomanagement in Beckum
Die Bezirksregierung Münster hat sich seit dem Jahr 2010 mit der Umsetzung der Richtlinie beschäftigt. Die Gefahren- und Risikokarten wurden mit allen beteiligten Akteuren abgestimmt und im Dezember 2015 endgültig festgelegt.
Die Karten finden sich unter dem oben genannten Link im Teileinzugsgebiet Ems und unterteilen sich nach der jeweiligen Häufigkeit eines möglichen Hochwassers.
In der Stadt Beckum wurden zwei Risikobereiche ermittelt: Ein Bereich an der Werse im östlichen Innenstadtgebiet, ein Zweiter in Neubeckum am Hellbach im Bereich Firmengelände Eternit/B 475.
Für beide Risikogebiete wurde jeweils ein Maßnahmenprogramm aufgestellt, um die Hochwassergefahr zu reduzieren. Die daraus resultierenden baulichen Anforderungen werden in die bereits stattfindenden Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an den Gewässern Werse und Hellbach integriert und sukzessive umgesetzt.
Risikobereich 1: Werse Beckum, östliches Stadtgebiet; Abschnitt Sternstraße bis Kindergarten/Südwall
Die Hochwassersicherheit ist in diesem Bereich bis einschließlich eines hundertjährlichen Hochwassers gewährleistet. Das entspricht der gesetzlichen Anforderung. Im Falle eines extremen Hochwassers können jedoch Teile der östlichen Innenstadt unter Wasser stehen (siehe Gefahren- und Risikokarten).
Im Oberlauf wurden bereits Maßnahmen zum Hochwasserschutz realisiert. Derzeit steht der tatsächliche Risikobereich im Fokus der Planung. Dabei wird besonders Wert darauf gelegt, die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie mit denen des Hochwasserschutzes optimal zu verbinden.
Aktuell wird ein Niederschlags-Abfluss-Modell erstellt, mit dessen Hilfe unter dem Gesichtspunkt des Hochwasserschutzes die derzeitigen Schwachpunkte der Wasserführung ermittelt werden können. Darauf aufbauend können bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um den Hochwasserschutz für die östliche Innenstadt zu erhöhen. Diese Maßnahmen können beispielsweise die Ertüchtigung und Erhöhung der Mauern stadteinwärts oder auch - wenn möglich - Aufweitungen von Werse und Kollenbach beinhalten. Zwischen dem ebenfalls betroffenen Jugendtreff „Altes E-Werk“ und der Sternstraße wurde der vorher zum Teil verrohrte Kollenbach offen gelegt.
Risikobereich 2: Hellbach, Eternit/Dyckerhoffstraße (Am Volkspark bis Kaiser-Wilhelm-Straße)
Eine Hochwassersicherheit für ein hundertjährliches Ereignis ist an dieser Stelle nur teilweise gewährleistet: Teilflächen der Firmenzufahrt sowie der Bundesstraße können in diesem Fall unter Wasser stehen, ebenso Teile der Kaiser-Wilhelm-Straße. Im Fall eines extremen Hochwassers weiten sich dort die überfluteten Flächen weiter aus, insbesondere das Werksgelände der Firma Eternit ist dann deutlich betroffen.
Vorplanungen zur naturnahen Gewässerentwicklung des Hellbachs unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Hochwasserschutzes liegen bereits vor. Im Oberlauf wurden auch schon Maßnahmen zum Hochwasserschutz realisiert. Weitere Bauarbeiten im Unterlauf werden derzeit vorbereitet.
Im Bereich B 475 und der Firma Eternit gibt es die Möglichkeit, den Hochwasserschutz durch eine Offenlegung des an dieser Stelle größtenteils verrohrten Hellbachs deutlich zu verbessern. Hierzu ist eine Abstimmung mit den jeweiligen Eigentümern erforderlich, um gemeinsam eine Lösung zu entwickeln und umzusetzen.
Weitere Risikovorsorge
Über die bauliche Vorsorge hinaus sind viele weitere Maßnahmen möglich und erforderlich, um einen bestmöglichen Schutz zu erzielen. Hierbei ist die Stadtverwaltung auch auf die Mitwirkung der jeweiligen Eigentümer im Sinne der Eigenvorsorge angewiesen. Fragen der Bauvorsorge und -beratung (zum Beispiel zu Öltanks), des Denkmalschutzes, des privaten und gewerblichen Objektschutzes zum Beispiel im Hinblick auf Versicherungen, der Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung, der örtlichen Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk sowie das Deutsche Rote Kreuz und des Katastrophenschutzes sind diesbezüglich relevant.