Beckum aus der Vogelperspektive

Förderprogramme

WICHTIGE HINWEISE

  • Das Projektziel muss mit den Zielen des Förderprogramms übereinstimmen.
  • Fördermittel werden nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel vergeben.
  • Durch Bekanntmachung eines Förderprogramms besteht kein Rechtsanspruch auf eine tatsächliche Förderung.
  • Der Projektbeginn darf in der Regel erst nach der Antragsbewilligung liegen.
  • Die Deminimis-Verordnung der EU ist zu beachten.
  • Förderprogramme unterliegen Veränderungen.
  • Sonderbürgschaft des Landes NRW für Investitionen in Nachhaltigkeit

    Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen bei Investitionen in ihre Zukunft und stärkt so ihre Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen, die beispielsweise ihre Herstellungsprozesse auf klimaneutrale Verfahren umstellen und dadurch Emissionen vermindern möchten, können künftig von einer Sonderbürgschaft des Landes profitieren.

    Der Mindestbetrag des durch diese Transformationsbürgschaft zu besichernden Kredits beläuft sich auf zwei Millionen Euro, der Höchstbetrag auf 25 Millionen Euro.

    Bürgschaften können fehlende Kreditsicherheiten ersetzen und damit Kreditinstituten die Vergabe von Darlehen an Unternehmen in Nordrhein-Westfalen erleichtern. Eine wichtige Voraussetzung ist daher die Begleitung durch eine finanzierende Bank. Die neue Sonderbürgschaft verbindet den vorhandenen hohen Finanzierungsbedarf für klimaneutrale Transformationsvorhaben mit dem Instrumentarium Landesbürgschaft. Für Unternehmen besonders attraktiv sind niedrigere Anforderungen zur Besicherung, ein geringeres Entgelt sowie schlankere Prozesse. Selbstschuldnerische Gesellschafterbürgschaften sind nicht vorgesehen.

    Interessierte Unternehmen können sich für weitere Informationen an die damit vom Land NRW beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH  wenden. Hier finden Sie die Informationen zum NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation 

  • Bundesförderung Industrie und Klimaschutz

    Mit dem Bundesförderprogramm Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie. 

    Die Förderung soll dazu beitragen, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele im Industriesektor zu erreichen sowie den Produktionshochlauf der notwendigen Transformationstechnologien in Deutschland zu beschleunigen. 

    Die Dekarbonisierung sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 sind eng miteinander verbunden. Die Themen werden daher in zwei Fördermodulen einer gemeinsamen Förderrichtlinie umgesetzt.  Das Ziel der Förderrichtlinie ist es, 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2045 einzusparen.

    Gefördert werden Vorhaben zur

    1. Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 1) und
    2. Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 2).

    Noch bis zum 30. November 2024 können Projektskizzen für das Modul 2 beim Projektträger  Jülich-PtJ eingereicht werden.

    Alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen für die Beantragung und zum Ablauf des Antragsverfahrens finden Sie auf der Seite Klimaschutz-Industrie.de.

  • Nachhaltigkeit im Gastgewerbe: Erfolgreich starten und profitieren

    Entdecken Sie, wie Sie in drei einfachen Schritten eine wirkungsvolle Nachhaltigkeitsstrategie im Gastgewerbe entwickeln und umsetzen können. Beginnen Sie jetzt und sichern Sie sich langfristige Vorteile für Ihr Unternehmen und die Umwelt!

    Betreiben Sie ein Hotel, Restaurant oder einen anderen gastgewerblichen Betrieb und hören von allen Seiten, dass Nachhaltigkeit und Umweltschutz immer wichtiger werden? Wissen Sie nicht genau, wie Sie anfangen sollen? Damit stehen Sie nicht allein!

    Nachhaltigkeit ist vielseitig und komplex, und es fällt vielen schwer, den Überblick zu behalten. Wichtig ist zu erkennen, dass Nachhaltigkeit ein Prozess ist. Wir können nicht die ganze Welt über Nacht retten, aber wir können einen positiven Beitrag leisten – für die Umwelt, die Gesellschaft und auch für unsere Wirtschaftlichkeit. Der erste Schritt ist entscheidend: Nicht zögern, sondern sofort loslegen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des DEHOGA

  • Betriebliches Mobilitätsmanagement

    Das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf den Weg gebrachte Förderprogramm "Betriebliches Mobilitätmanagement" verfolgt drei Ziele: 

    1. DieBreitenförderung soll effektive Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements durch beispielsweise Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung des Radverkehrs, zur Umstellung der Flotten auf nachhaltige Antriebsarten sowie zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen. Das Programm richtet sich ausschließlich an KMU. 

    2. Mit der Initialförderung soll die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen begleitet durch eignungsgeprüfte Beraterinnen und Berater gefördert werden. Die Initialförderung richtet sich ausschließlich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement. Interessierte Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater können über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) per Antrag auf Eignungsfeststellung  eine Listung im Beratungspool beantragen.

    3. Die Innovationsförderung richtet sich an innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen. Voraussetzung für die Förderung sind ein bereits vorliegendes Mobilitätskonzept oder konzeptionelle Überlegungen mit verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern. Mit Veröffentlichung des Förderaufrufs Innovationsförderung startet ein zweistufiger Antragsprozess, mit dem sich Betriebe und Einrichtungen mit Einzel- oder Verbundvorhaben bewerben können. Antragsberechtigt für die Innovationsförderung sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht.

    Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der De-minimis-Verordnung, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der De-minimis-Verordnung ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2025 hinaus.

    Weitere Informationen finden Sie hier

  • Kompass - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige 

    Gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige können auch in Nicht-Krisenzeiten in existenzielle Gefährdungslagen kommen. Neben zeitlichen und personellen Ressourcen fehlt Betroffenen nicht selten grundlegende Kenntnisse, um sich langfristig krisensicher aufzustellen. 

    Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige mit max. 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Hierzu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren den Zugang zu Qualifizierungsleistungen, um Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen, erleichtern.

    Durch zentrale Weiterbildungsmaßnahmen sollen die Teilnehmenden erweiterte Kenntnisse für die Unternehmensführung erlangen und in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten. 

    Laufzeit: 15.10.2022 - 30.04.2026

    Alle Informationen zum Programm erhalten Sie auf der Seite des Europäischen Sozialfonds für Deutschland

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Referat VIGru EF4 -
    Europäischer Globalisierungsfonds
    Verwaltungsbehörde,
    ESF Programmumsetzung
    10117 Berlin

    E-Mail: vigruef4@bmas.bund.de

  • Verlängerung des Gründungsstipendium.NRW

    Mit monatlich 1.200 Euro Förderung über 12 Monate schafft die Landesregierung NRW für Gründerinnen und Gründer während der Startphase eine sichere finanzielle Grundlage. Diese finanzielle Unterstützung kann bei der Geburt eines Kinders um drei Monate verlängert und während des Bezugs von Elterngeld für bis zu 12 Monate ausgesetzt werden.

    Durch die Änderung des Förderprogramms gegenüber dem vorherigen Programm sollen besonders Frauen und Familien gefördert werden, um den aktuell Anteil von 24,5 Prozent weiblicher Gründungen zu erhöhen.

    Mit dem Gründungsstipendium.NRW erhalten maximal  drei Gründerinnen und Gründer eines Start-ups jeweils die Fördersumme.

    Interessierte aus Beckum können sich an Frau Marianne Koschany-Rohbeck (02521-850517, rohbeck@gfw-waf.de von der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf (http://www.gfw-waf.de) zum Gründungsstipendium NRW informieren.

  • Partnerschaftsprogramm für Unternehmenskooperation - Partnering in Business with Germany

    Ziel des vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützten Programms ist die erfolgreiche Geschäftsanbahnung zwischen mittelständischen Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern und Deutschland. 

    Jährlich werden rund 1.000 ausländische Führungskräfte auf den Markteintritt nach Deutschland vorbereitet und B2B-Kontakte zu deutschen Unternehmen hergestellt, die ihrerseits neue Märkte erschließen wollen. Durch diesen partnerschaftlichen Ansatz entstehen langfristige Geschäftsbeziehungen und ein globales Netzwerk international agierender KMUs.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Managerprogramm