Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
Die Stadt Beckum hat im Jahr 2009 ein gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept erarbeitet, das durch den Rat im Jahr 2010 als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen wurde. Seither haben sich erhebliche Veränderungen der Einzelhandelssituation und der Rahmenbedingungen ergeben.
Das Konzept wurde daher fortgeschrieben und ein neues gesamtstädtisches Beckumer Einzelhandelskonzept erstellt.
Das Einzelhandelskonzept soll die gesamtstädtische Analyse der Einzelhandelssituation beinhalten und als Handlungskonzept für die zukünftige Planung des Einzelhandels in Beckum dienen. Weiterhin soll es als Instrument zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung als zu berücksichtigendes Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch Verwendung finden, um unter anderem die Möglichkeit eines Ausschlusses oder die Zulässigkeit von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gegebenenfalls im Rahmen von Bauleitplanverfahren begründen zu können.
Zentrale Punkte sind dabei die Ermittlung von Potenzialen sowie konzeptionelle Aussagen zu den zentralen Versorgungsbereichen, der Nahversorgung und der Sonderstandorte. Darüber hinaus wurde eine Anpassung der Beckumer Sortimentsliste und der künftigen Steuerungsleitsätze vorgenommen.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wurde am 08.10.2020 durch den Rat der Stadt Beckum beschlossen.