Beckum aus der Vogelperspektive

Förderprogramme

WICHTIGE HINWEISE

  • Das Projektziel muss mit den Zielen des Förderprogramms übereinstimmen.
  • Fördermittel werden nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel vergeben.
  • Durch Bekanntmachung eines Förderprogramms besteht kein Rechtsanspruch auf eine tatsächliche Förderung.
  • Der Projektbeginn darf in der Regel erst nach der Antragsbewilligung liegen.
  • Die Deminimis-Verordnung der EU ist zu beachten.
  • Förderprogramme unterliegen Veränderungen.
  • Wirtschaftsministerium und NRW.BANK zünden Investitionsturbo

    NRW.BANK.Invest Zukunft: Neues Programm zur Umsetzung der Transformation

    7. März 2025

    Gute Nachrichten für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen: Im Mai 2025 startet das neue Darlehensprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft. Damit erhalten Unternehmen, die in Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovation investieren, zusätzliche Unterstützung von der NRW.BANK. Das Programm bietet einen gegenüber dem Marktzins um bis zu zwei Prozent niedrigeren Zinssatz und Tilgungsnachlässe von bis zu 20 Prozent. Die Förderung wird deutlich einfacher, denn das neue Programm fasst gleich vier bestehende Förderangebote zusammen. So können Unternehmen schnell und bequem von den Vorteilen profitieren. Wirtschaftsministerium und NRW.BANK wollen damit Investitionen attraktiver machen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigern und für mehr Tempo in der Transformation sorgen.

    Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Die deutsche und nordrhein-westfälische Wirtschaft stehen vor großen strukturellen Herausforderungen. Mit dem neuen Programm NRW.BANK.Invest Zukunft schaffen wir erstmals außerhalb von Krisenprogrammen ein stark zinsvergünstigtes Förderdarlehen mit einem hohen Tilgungsnachlass von bis zu 20 Prozent. Gemeinsam mit dem vor kurzem gestarteten Sonderbürgschaftsprogramm „Grüne Transformation“ zünden wir damit einen Investitionsturbo für Nordrhein-Westfalen und setzen so ein klares Zeichen für die Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes. Mit der Trendwende beim Ausbau Erneuerbarer Energie und dem Beschleunigungspaket für Planungs- und Genehmigungsverfahren ist das ein echter Booster für Nordrhein-Westfalen.“

    Auch die NRW.BANK sieht das Programm als wichtigen Impuls für den Wirtschaftsstandort. Johanna Antonie Tjaden-Schulte, für Transformation und Innovation zuständige Vorständin der NRW.BANK: „Um wirtschaftliche Zukunft in Nordrhein-Westfalen zu gestalten, brauchen wir Unternehmen, die in die nachhaltige und digitale Transformation genauso investieren wie in Innovationen. Das fördern wir aktiv und mit besseren Konditionen als je zuvor über unser Programm NRW.BANK.Invest Zukunft. So stellen wir sicher, dass Wandel und Wirtschaftlichkeit Hand in Hand gehen – und dass möglichst viele Unternehmen in NRW davon profitieren können. Wir sind überzeugt, dass wir damit einen wichtigen Impuls setzen, um den Fortschritt im Land zu beschleunigen.“

    Was wird gefördert?

    Über das Programm NRW.BANK.Invest Zukunft erhalten Unternehmen finanzielle Unterstützung für ein sehr breites Spektrum von Investitionen, zum Beispiel in:

    • die Digitalisierung der Geschäftsprozesse,
    • Elektromobilität und umweltfreundliche Technologien,
    • Die Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Produktionsverfahren,
    • die Umstellung auf Erneuerbare Energien oder
    • den Einsatz von KI.

    Zudem unterstützt die NRW.BANK mit dem neuen Programm die Einführung und Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle, Produkte und Verfahren. Ein einfacher Verwendungsnachweis reicht aus, um die Förderung zu nutzen – Bürokratie wird damit auf ein Minimum reduziert.

    Wer kann profitieren?

    Alle Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können die zinsvergünstigten Darlehen nutzen – unabhängig von ihrer Größe. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Tilgungsnachlass von fünf, zehn oder 20 Prozent – abhängig von Investitionshöhe und Unternehmensgröße. Die maximale Darlehenssumme beläuft sich auf zehn Millionen Euro. Die höchstmögliche Ersparnis für ein kleines Unternehmen, das zehn Millionen Euro investiert, liegt bei zwei Millionen Euro.

    Beispielrechnung:

    Bei einer Darlehenssumme von 500.000 Euro und einer Laufzeit von zehn Jahren kann ein kleines Unternehmen bis zu 170.000 Euro sparen. Die Faustformel lautet: Je kleiner ein Unternehmen ist und je mehr es in Transformation investiert, desto höher ist die Ersparnis bei den Finanzierungskosten.

    Wie kann das Programm beantragt werden?

    Alle Darlehen aus dem neuen Programm können ab dem 19. Mai 2025 über die jeweilige Hausbank beantragt werden. Weitere Informationen zum neuen Förderprogramm finden Sie unter: www.nrwbank.de/investzukunft.


  • Klimaanpassung.Unternehmen.NRW

    Der Klimawandel ist – das zeigen die Daten des Klimaatlas NRW sowie der kürzlich vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) veröffentlichte Fachbericht „Klimaentwicklung und Klimaprojektionen in Nordrhein-Westfalen“ – in Nordrhein-Westfalen längst angekommen und wird weiter voranschreiten. Ziel der Landesregierung ist es, die negativen Auswirkungen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen durch eine konsequente Klimawandelvorsorge sowie eine Stärkung der Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zu begrenzen.

    Mit dieser EFRE-Fördermaßnahme sollen gezielt kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zu schützen, indem sie ihre Liegenschaften an die negativen Folgen des Klimawandels anpassen bzw. diese klimaresilienter gestalten. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus des Förderangebots, die mittels nachhaltiger und naturbasierter Lösungen langfristig eine Verminderung der Verletzlichkeit bzw. den Erhalt und die Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und deren Liegenschaften an Klimawandelfolgen erreichen. Zielsetzung der Förderung ist es, der zukunftsfähigen und wettbewerbstauglichen Entwicklung der geförderten Unternehmen und damit auch der Gesamtwirtschaft in Nordrhein-Westfalen und dem nachhaltigen Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen Vorschub zu leisten. Die Richtlinienförderung „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ dient der Umsetzung der EFRE/JTF-Programmpriorität 2 (Nachhaltiges NRW) und trägt dort zum Spezifischen Ziel 7 „Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen“ bei.

    Die Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.

    Das Antragsverfahren ist einstufig, Projektanträge können bis zum 31.03.2026 eingereicht werden.

    Ausführliche Informationen zum Programm erhalten Sie hier

  • NRW-Preis Ressourcenschonung

    Aus dem renommierten Effizienz-Preis NRW wird 2025 der NRW-Preis Ressourcenschonung - mit dem neuen NRW-Preis Ressourcenschonung startet die Effizienz-Agentur NRW (efa) unter dem Motto „Zirkularität gewinnt!“ eine moderne Weiterentwicklung des seit dem Jahr 2000 regelmäßig vergebenen Effizienz-Preises NRW. Gemeinsam mit dem Nachwuchspreis MehrWert NRW rückt die Preisverleihung die Themen Ressourcenschonung, Circular Economy und nachhaltige Innovationen ins Rampenlicht. Neben den Preisgebern efa und Verbraucherzentrale NRW sind die NRW.BANK und HANDWERK.NRW als Kooperationspartner mit dabei. Unternehmen, Studierende und Auszubildende sind eingeladen, sich ab sofort mit ihren innovativen Projekten und Ideen zu bewerben.

    NRW-Preis Ressourcenschonung: Zirkularität gewinnt!

    Der NRW-Preis Ressourcenschonung setzt neue Maßstäbe, indem besonders innovative zirkuläre Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle ausgezeichnet werden, die einen Beitrag zur Circular Economy leisten. Damit greift der Preis das Leitmotiv der efa auf: „Ressourcen schonen. Zirkulär wirtschaften.”

    „Die Entwicklung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle ist ein zentraler Baustein, um den Ressourcenverbrauch zu reduzieren, Treibhausgasemissionen zu senken und Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen“, erklärt Dr. Peter Jahns, Leiter der Effizienz-Agentur NRW. „Mit dem NRW-Preis Ressourcenschonung möchten wir öffentlichkeitswirksam zeigen, was heute schon möglich ist, und Unternehmen motivieren, diese Wege ebenfalls zu gehen.“

    Die Beurteilung der eingereichten Projekte erfolgt durch eine unabhängige Jury, die die Einreichungen nach Innovationsgrad und Praxisrelevanz bewertet. Die besten Projekte werden mit einem Preisgeld von insgesamt 20.000 Euro prämiert.

    Unternehmen können sich bis zum 15.05.2025 direkt auf der efa-Website bewerben.

    Nachwuchspreis MehrWert NRW: Kreative Ideen für eine ressourcenschonende Zukunft

    In Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW bietet der Nachwuchspreis MehrWert NRW zum fünften Mal Studierenden, Absolvent:innen und Auszubildenden eine Plattform, um originelle neue Produkte, Dienstleistungen oder Konzepte für Verbraucher:innen vorzustellen, die auf kreative Weise dabei helfen, Ressourcen zu schonen und nachhaltiger zu leben.

    „Die Preisverleihung bietet dabei auch Raum für Begegnungen zwischen den jungen Talenten, Unternehmen und Expert:innen. Dieser Austausch bereitet den Boden für die weitere Entwicklung attraktiver Produkte, die für die Verbraucher:innen einen echten Mehrwert bieten”, so Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

    Der Nachwuchspreis ist mit 3.000 Euro dotiert, die besten Beiträge werden ebenfalls von einer fachkundigen Jury ausgewählt. Bewerbungen sind bis zum 30.07.2025 möglich. Weitere Informationen finden Sie HIER.

    NRW.BANK wieder mit dabei 

    Die NRW.BANK beteiligt sich als Kooperationspartnerin am NRW-Preis Ressourcenschonung und am Nachwuchspreis MehrWert NRW. Im Vordergrund steht dabei neben der Übernahme des Preisgeldes für den Nachwuchspreis in Höhe von 3.000 Euro die Einbringung von fachlichem Know-how. So wird die Förderbank für Nordrhein-Westfalen bei beiden Preisen in den Jurys vertreten sein und den Teilnehmenden des Nachwuchspreis MehrWert NRW zudem ihre Beratungs- und Coachingangebote anbieten.

    „Gute Ideen für einen nachhaltigen Einsatz von Energie und Ressourcen sind der Treibstoff der Transformation. Mit ihnen gestalten wir eine klimaneutrale Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen“, sagt Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK. „Unsere Aufgabe ist es, Unternehmerinnen und Unternehmer zu fördern, die mit Innovationen den notwendigen Wandel voranbringen. Beim NRW-Preis Ressourcenschonung und beim Nachwuchspreis MehrWert NRW wird einmal mehr sichtbar, wie groß die Innovationsstärke der Green Economy hier in Nordrhein-Westfalen ist.“

    HANDWERK.NRW ist neuer Partner

    HANDWERK.NRW vertritt als Landesverband die gebündelten Interessen von rund 200.000 Handwerksbetrieben in Nordrhein-Westfalen und fördert die enge Zusammenarbeit zwischen Handwerk, Gesellschaft und Wissenschaft.

    „Das Handwerk verbindet Tradition mit Innovation. Tausende Meisterinnen, Gesellen und Auszubildende arbeiten jeden Tag in der Praxis an ressourcenschonenden Lösungen für ihre Kunden und den eigenen Betrieb. Wir laden alle jungen Talente aus dem Handwerk ein, sich mit ihren kreativen Ideen und Projekten beim Nachwuchspreis MehrWert NRW zu bewerben und damit die unverzichtbare Rolle des Handwerks im Bereich der Nachhaltigkeit noch sichtbarer zu machen“, so Andreas Ehlert, Präsident von HANDWERK.NRW.

    Preisverleihung im Herbst 2025

    Die Gewinnerinnen und Gewinner des NRW-Preises Ressourcenschonung und des Nachwuchspreises MehrWert NRW werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung im Herbst 2025 ausgezeichnet.

    Weitere Informationen zu Teilnahmebedingungen, Bewerbung und Ablauf des NRW-Preises Ressourcenschonung und des Nachwuchspreises MehrWert NRW finden Sie HIER.

  • Sonderbürgschaft des Landes NRW für Investitionen in Nachhaltigkeit

    Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen bei Investitionen in ihre Zukunft und stärkt so ihre Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen, die beispielsweise ihre Herstellungsprozesse auf klimaneutrale Verfahren umstellen und dadurch Emissionen vermindern möchten, können künftig von einer Sonderbürgschaft des Landes profitieren.

    Der Mindestbetrag des durch diese Transformationsbürgschaft zu besichernden Kredits beläuft sich auf zwei Millionen Euro, der Höchstbetrag auf 25 Millionen Euro.

    Bürgschaften können fehlende Kreditsicherheiten ersetzen und damit Kreditinstituten die Vergabe von Darlehen an Unternehmen in Nordrhein-Westfalen erleichtern. Eine wichtige Voraussetzung ist daher die Begleitung durch eine finanzierende Bank. Die neue Sonderbürgschaft verbindet den vorhandenen hohen Finanzierungsbedarf für klimaneutrale Transformationsvorhaben mit dem Instrumentarium Landesbürgschaft. Für Unternehmen besonders attraktiv sind niedrigere Anforderungen zur Besicherung, ein geringeres Entgelt sowie schlankere Prozesse. Selbstschuldnerische Gesellschafterbürgschaften sind nicht vorgesehen.

    Interessierte Unternehmen können sich für weitere Informationen an die damit vom Land NRW beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH  wenden. Hier finden Sie die Informationen zum NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation 

  • Nachhaltigkeit im Gastgewerbe: Erfolgreich starten und profitieren

    Entdecken Sie, wie Sie in drei einfachen Schritten eine wirkungsvolle Nachhaltigkeitsstrategie im Gastgewerbe entwickeln und umsetzen können. Beginnen Sie jetzt und sichern Sie sich langfristige Vorteile für Ihr Unternehmen und die Umwelt!

    Betreiben Sie ein Hotel, Restaurant oder einen anderen gastgewerblichen Betrieb und hören von allen Seiten, dass Nachhaltigkeit und Umweltschutz immer wichtiger werden? Wissen Sie nicht genau, wie Sie anfangen sollen? Damit stehen Sie nicht allein!

    Nachhaltigkeit ist vielseitig und komplex, und es fällt vielen schwer, den Überblick zu behalten. Wichtig ist zu erkennen, dass Nachhaltigkeit ein Prozess ist. Wir können nicht die ganze Welt über Nacht retten, aber wir können einen positiven Beitrag leisten – für die Umwelt, die Gesellschaft und auch für unsere Wirtschaftlichkeit. Der erste Schritt ist entscheidend: Nicht zögern, sondern sofort loslegen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des DEHOGA

  • Betriebliches Mobilitätsmanagement

    Das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf den Weg gebrachte Förderprogramm "Betriebliches Mobilitätmanagement" verfolgt drei Ziele: 

    1. DieBreitenförderung soll effektive Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements durch beispielsweise Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung des Radverkehrs, zur Umstellung der Flotten auf nachhaltige Antriebsarten sowie zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen. Das Programm richtet sich ausschließlich an KMU. 

    2. Mit der Initialförderung soll die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen begleitet durch eignungsgeprüfte Beraterinnen und Berater gefördert werden. Die Initialförderung richtet sich ausschließlich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement. Interessierte Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater können über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) per Antrag auf Eignungsfeststellung  eine Listung im Beratungspool beantragen.

    3. Die Innovationsförderung richtet sich an innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen. Voraussetzung für die Förderung sind ein bereits vorliegendes Mobilitätskonzept oder konzeptionelle Überlegungen mit verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern. Mit Veröffentlichung des Förderaufrufs Innovationsförderung startet ein zweistufiger Antragsprozess, mit dem sich Betriebe und Einrichtungen mit Einzel- oder Verbundvorhaben bewerben können. Antragsberechtigt für die Innovationsförderung sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht.

    Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der De-minimis-Verordnung, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der De-minimis-Verordnung ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2025 hinaus.

    Weitere Informationen finden Sie hier

  • Kompass - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige 

    Gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige können auch in Nicht-Krisenzeiten in existenzielle Gefährdungslagen kommen. Neben zeitlichen und personellen Ressourcen fehlt Betroffenen nicht selten grundlegende Kenntnisse, um sich langfristig krisensicher aufzustellen. 

    Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige mit max. 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Hierzu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren den Zugang zu Qualifizierungsleistungen, um Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen, erleichtern.

    Durch zentrale Weiterbildungsmaßnahmen sollen die Teilnehmenden erweiterte Kenntnisse für die Unternehmensführung erlangen und in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten. 

    Laufzeit: 15.10.2022 - 30.04.2026

    Alle Informationen zum Programm erhalten Sie auf der Seite des Europäischen Sozialfonds für Deutschland

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Referat VIGru EF4 -
    Europäischer Globalisierungsfonds
    Verwaltungsbehörde,
    ESF Programmumsetzung
    10117 Berlin

    E-Mail: vigruef4@bmas.bund.de

  • Verlängerung des Gründungsstipendium.NRW

    Mit monatlich 1.200 Euro Förderung über 12 Monate schafft die Landesregierung NRW für Gründerinnen und Gründer während der Startphase eine sichere finanzielle Grundlage. Diese finanzielle Unterstützung kann bei der Geburt eines Kinders um drei Monate verlängert und während des Bezugs von Elterngeld für bis zu 12 Monate ausgesetzt werden.

    Durch die Änderung des Förderprogramms gegenüber dem vorherigen Programm sollen besonders Frauen und Familien gefördert werden, um den aktuell Anteil von 24,5 Prozent weiblicher Gründungen zu erhöhen.

    Mit dem Gründungsstipendium.NRW erhalten maximal  drei Gründerinnen und Gründer eines Start-ups jeweils die Fördersumme.

    Interessierte aus Beckum können sich an Frau Marianne Koschany-Rohbeck (02521-850517, rohbeck@gfw-waf.de von der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf (http://www.gfw-waf.de) zum Gründungsstipendium NRW informieren.

  • Partnerschaftsprogramm für Unternehmenskooperation - Partnering in Business with Germany

    Ziel des vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützten Programms ist die erfolgreiche Geschäftsanbahnung zwischen mittelständischen Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern und Deutschland. 

    Jährlich werden rund 1.000 ausländische Führungskräfte auf den Markteintritt nach Deutschland vorbereitet und B2B-Kontakte zu deutschen Unternehmen hergestellt, die ihrerseits neue Märkte erschließen wollen. Durch diesen partnerschaftlichen Ansatz entstehen langfristige Geschäftsbeziehungen und ein globales Netzwerk international agierender KMUs.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Managerprogramm