Beckum aus der Vogelperspektive

Förderprogramme

  • Betriebliches Mobilitätsmanagement

    Das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf den Weg gebrachte Förderprogramm "Betriebliches Mobilitätmanagement" verfolgt drei Ziele: 

    1. Die Breitenförderung soll effektive Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements durch beispielsweise Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung des Radverkehrs, zur Umstellung der Flotten auf nachhaltige Antriebsarten sowie zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen. Das Programm richtet sich ausschließlich an KMU. 

    2. Mit der Initialförderung soll die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen begleitet durch eignungsgeprüfte Beraterinnen und Berater gefördert werden. Die Initialförderung richtet sich ausschließlich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement. Interessierte Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater können über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) per Antrag auf Eignungsfeststellung  eine Listung im Beratungspool beantragen.

    3. Die Innovationsförderung richtet sich an innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen. Voraussetzung für die Förderung sind ein bereits vorliegendes Mobilitätskonzept oder konzeptionelle Überlegungen mit verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern. Mit Veröffentlichung des Förderaufrufs Innovationsförderung startet ein zweistufiger Antragsprozess, mit dem sich Betriebe und Einrichtungen mit Einzel- oder Verbundvorhaben bewerben können. Antragsberechtigt für die Innovationsförderung sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht.

    Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der De-minimis-Verordnung, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der De-minimis-Verordnung ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2025 hinaus.

    Weitere Informationen finden Sie hier

  • Kompass - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige 

    Gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige können auch in Nicht-Krisenzeiten in existenzielle Gefährdungslagen kommen. Neben zeitlichen und personellen Ressourcen fehlt Betroffenen nicht selten grundlegende Kenntnisse, um sich langfristig krisensicher aufzustellen. 

    Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige mit max. 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Hierzu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren den Zugang zu Qualifizierungsleistungen, um Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen, erleichtern.

    Durch zentrale Weiterbildungsmaßnahmen sollen die Teilnehmenden erweiterte Kenntnisse für die Unternehmensführung erlangen und in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten. 

    Laufzeit: 15.10.2022 - 30.04.2026

    Alle Informationen zum Programm erhalten Sie auf der Seite des Europäischen Sozialfonds für Deutschland

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Referat VIGru EF4 -
    Europäischer Globalisierungsfonds
    Verwaltungsbehörde,
    ESF Programmumsetzung
    10117 Berlin

    E-Mail: vigruef4@bmas.bund.de

  • Verlängerung des Gründungsstipendium.NRW

    Mit monatlich 1.200 Euro Förderung über 12 Monate schafft die Landesregierung NRW für Gründerinnen und Gründer während der Startphase eine sichere finanzielle Grundlage. Diese finanzielle Unterstützung kann bei der Geburt eines Kinders um drei Monate verlängert und während des Bezugs von Elterngeld für bis zu 12 Monate ausgesetzt werden.

    Durch die Änderung des Förderprogramms gegenüber dem vorherigen Programm sollen besonders Frauen und Familien gefördert werden, um den aktuell Anteil von 24,5 Prozent weiblicher Gründungen zu erhöhen.

    Mit dem Gründungsstipendium.NRW erhalten maximal  drei Gründerinnen und Gründer eines Start-ups jeweils die Fördersumme.

    Interessierte aus Beckum können sich an Frau Marianne Koschany-Rohbeck (02521-850517, rohbeck@gfw-waf.de von der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf (http://www.gfw-waf.de) zum Gründungsstipendium NRW informieren.

  • Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement

    Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 02. Mai 2023 durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) klimafreundliche Maßnahmen in Betrieben.

    Ziel des Programms ist die Reduzierung von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten durch die Erweiterung und Verstetigung der Förderung von Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität in Betrieben, Unternehmen und kommunalen Einrichtungen.

    Die Förderung erfolgt über Aufrufe in drei Förderschwerpunkten : 

    1) Mit der Breitenförderung sollen effektive Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements von KMU gefördert werden wie etwa die Steigerung und Verbesserung des Radverkehrs, Maßnahmen zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten oder zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen. Ziel ist es, eine breite Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der KMU-Landschaft zu entfalten. 

    2) Mit der Initialförderung wird die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen gefördert, begleitet durch eignungsgeprüfte Beraterinnen und Berater. Die Initialförderung richtet sich ausschließlich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement. Interessierte Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater können über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) per Antrag auf Eignungsfeststellung  eine Listung im Beratungspool beantragen.

    3) Die Innovationsförderung richtet sich an innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen. Voraussetzung für die Förderung sind ein bereits vorliegendes Mobilitätskonzept oder konzeptionelle Überlegungen mit verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern. Mit Veröffentlichung des Förderaufrufs Innovationsförderung startet ein zweistufiger Antragsprozess, mit dem sich Betriebe und Einrichtungen mit Einzel- oder Verbundvorhaben bewerben können. Für die Innovationsförderung antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Mobil gewinnt

  • Partnerschaftsprogramm für Unternehmenskooperation - Partnering in Business with Germany

    Ziel des vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützten Programms ist die erfolgreiche Geschäftsanbahnung zwischen mittelständischen Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern und Deutschland. 

    Jährlich werden rund 1.000 ausländische Führungskräfte auf den Markteintritt nach Deutschland vorbereitet und B2B-Kontakte zu deutschen Unternehmen hergestellt, die ihrerseits neue Märkte erschließen wollen. Durch diesen partnerschaftlichen Ansatz entstehen langfristige Geschäftsbeziehungen und ein globales Netzwerk international agierender KMUs.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Managerprogramm