Beckum aus der Vogelperspektive

Gut zu wissen!

  • Betrugsverdacht im Anzeigengeschäft

    Die Wirtschaftsförderung der Stadt Beckum warnt aktuell vor einer Vertragsfalle, bei der Betriebe, die  z.B. im IHK-Magazin inseriert haben, telefonisch oder schriftlich kontaktiert werden, um eine Druckfreigabe für einen angeblich bereits erteilten Auftrag zu erhalten.

    Im komkreten Fall wurde in einem Telefonat mit einem Beckumer Unternehmen behauptet, dass bereits ein Vertrag für eine Bürgerinfo-Broschüre geschlossen worden sei und nur noch die Druckunterlagen überprüft und freigegeben werden müssten. Nur durch die Anforderung der Vertragsunterlagen fiel dem Unternehmen auf, dass kein entsprechender Auftrag erteilt wurde. Eine Druckfreigabe hätte einen Auftrag ausgelöst.

  • Anlaufstelle Rohstoffe gestartet - DIHK, DERA und GTAI helfen Betrieben bei Suche und Angebot

    Seit dem Ende des Abbaus in Deutschland muss auch Steinkohle importiert werden – etwa aus Vietnam

    Unternehmen in Deutschland, die auf den Import von mineralischen Rohstoffen und Zwischenprodukten angewiesen sind, haben zunehmend Schwierigkeiten, diese zu beschaffen. Unterstützung bietet jetzt die von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) koordinierte "Anlaufstelle Rohstoffe".

    Die DIHK arbeitet in der neuen Stelle eng mit der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) und Germany Trade and Invest (GTAI) zusammen.

    "Unsere neue Anlaufstelle kanalisiert Anfragen von Unternehmen mit Rohstoffbedarf und Anfragen von Anbietern von Rohstoffen", berichtet Volker Treier, Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). "Die DERA in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und die GTAI sind dabei die idealen Partner für unser weltweites Kammernetzwerk mit ihren Rohstoffkompetenzzentren in ressourcenreichen Ländern."

    Es freue ihn sehr, dass es drei Institutionen gelungen sei, ihre Kräfte zu bündeln und für Unternehmen eine Anlaufstelle einzurichten, die das gesamte Netzwerk der Partner nutze, so Treier.

    Gründung als Reaktion auf weltweit veränderte Spielregeln

    Die Idee der Anlaufstelle geht zurück auf eine Diskussion der drei Institutionen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Franziska Brantner, zuständige parlamentarische Staatssekretärin im BMWK, erläutert: "Während die Rohstoffversorgung und deren Absicherung bei einem Funktionieren der Märkte von den Unternehmen realisiert wurde, haben sich die Spielregeln weltweit stark geändert. So greifen zunehmend Staaten in die Rohstoffsicherung für ihre Wirtschaft ein. Ein 'Equal-Level-Playing-Field' ist hier für deutsche Unternehmen nur schwer herzustellen."

    "Mit einer aktiven Rohstoffpolitik und neuen Finanzierungsinstrumenten schaffen wir einen Rahmen, um bei Rohstoffgewinnung, Weiterverarbeitung und Recycling zu unterstützen", sagt Brantner. Entscheidend sei, dass Unternehmen wüssten, an wen sie sich bei dem Thema wenden könnten. Die Kanalisierung von Anfragen in der gemeinsamen Anlaufstelle sei deshalb ein wichtiger Baustein für eine sichere Rohstoffversorgung.

    Die Anlaufstelle wurde in das German Mining & Resources Network – ein Zusammenschluss der AHK-Rohstoffkompetenzzentren, DERA und GTAI – integriert. Das BMWK unterstützt die Aktivitäten des Netzwerkes finanziell und flankiert diese. Auch dieses Netzwerk koordiniert die DIHK.

    Sie finden die "Anlaufstelle Rohstoffe" unter www.ahk.de.

  • DIHK veröffentlicht Leitfaden "Betriebliche E-Mobilität"

    Unternehmen, die Tanken an der Steckdose ermöglichen wollen, sollten die Rahmenbedingungen kennen

    Für eine Umstellung des betrieblichen Fuhrparks auf elektrische Antriebe spricht vieles – vom Klimaschutz bis zu rechtlichen Vorgaben. Der Weg ist allerdings nicht ohne Fallstricke. Was Unternehmen wissen müssen, erläutert die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in einer aktuellen Handreichung.

    In ihrem Leitfaden "Betriebliche Elektromobilität" beschreibt die DIHK in den drei Kapiteln "Elektromobilität am Unternehmensstandort", "Elektromobilität außerhalb des Unternehmensstandortes" und "Betreiben von öffentlicher Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände" jeweils verschiedene Anwendungsfälle, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten.

    So erfahren die Leserinnen und Leser beispielsweise, dass sie für das Laden von firmeneigenen Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände keine eichrechtskonforme Messung und Abrechnung vornehmen müssen und was gilt, wenn die Unternehmen den Ladestrom kostenfrei an Mitarbeitende abgeben wollen. Weitere Anwendungsfälle behandeln das "Auftanken" von Dienstwagen in der heimischen Garage beziehungsweise an öffentlichen Ladesäulen, den Verkauf von Ladestrom an Externe oder den Umgang mit eigenerzeugtem Strom.

    Die DIHK-Publikation informiert zudem in einem Exkurs darüber, wie mit Strompreisprivilegien im Rahmen der betrieblichen Elektromobilität umzugehen ist.

    Bitte beachten Sie: Die Veröffentlichung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine rechtliche beziehungsweise steuerliche Beratung der Unternehmen nicht ersetzen.

    Hier können Sie den Leitfaden kostenfrei herunterladen; eine Print-Version wird nicht erstellt.

    Betriebliche Elektromobilität (PDF, 1 MB)

  • Kreis Warendorf startet App "Integreat"

    Das kommunale Integrationsmanagement des Kreises Warendorf bietet mittels einer neuen App namens "Integreat"  Informationen zu unterschiedlichen Themen wie Wohnen, Gesundheit, Kindergarten, Schule, Freizeit und Mobilität sowie Migration in elf Sprachen. Das digitale Angebot informiert schnell und umfänglich zu Alltagsfragen von neu zugezogenen Menschen und ist ein digitaler Lotse, um Behörden und Institutionen zu finden.

    Die App kann kostenlos in jedem Appstore heruntergeladen werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Marina Dinkelborg von der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf unter dinkelborg@gfw-waf.de oder telefonisch unter 02521/850587.

  • future@WORK 2025 - Fach- und Weiterbildungsmesse 

    Die Fach- und Weiterbildungsmesse future@WORK, die gemeinschaftlich von der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster, der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf mbH, der Wirtschaftsförderung Münster GmbH sowie der Jobceter der Stadt Münster und des Kreises Warendorf  organisiert wird, findet im kommenden Jahr am 24. und 25. Januar in der Halle Münsterland statt.

    Im Jahr 2024 füllten 3.6000 Besucher und 90 Aussteller bei der ersten future@WORK die Räumlichkeiten. Besucherinnen und Besucher konnten sich bei 20 Vorträgen und Workshops umfassend zur Zukunft der Arbeit umfassend informieren.

    Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.

  • Exportförderung durch das Bundeswirtschaftsministerium

    Das Bundeswirtschaftsminsterium unterstützt deutsche Unternehmen bei ihrem Einstieg in neue Auslandsmärkte.

    So bietet German Trade & Invest umfangreiche Informationen zur Internationalisierung, Erkundung von neuen Märkten, Exportgeschäfte abwickeln und digital im Auslandsgeschäft.

    Im Rahmen des "Markterschließungsprogramms für KMU“ erhalten interessierte Unternehmen bei Unternehmerreisen in die Zielländer umfangreiche Informationen in Form von Präsentationsveranstaltungen sowie erste Kontakte bei individuelle Kennenlerntreffen  mit potenziellen Geschäftspartnern. 

    Alle Informationen zum Angebot von German Trade an Invest finden Sie auf der Website

  • Neues Beratungsangebot der Agentur für Arbeit mit der Ausländerbehörde des Kreises Warendorf und der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung

    Die Agentur für Arbeit berät Beckumer Unternehmen gemeinsam mit der Ausländerbehörde des Kreises Warendorf und der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung in hybrider Form im Rahmen einer Videoschaltung.

    Je nach Anliegen und rechtlichen (Förder-)Voraussetzungen kann das Beratungsergebnis des Termins unterschiedlich ausfallen. Mit der Buchungsbestätigung ist daher keine Zusage zu einem Antrag verbunden. Das Angebot steht als Modellversuch allen Arbeitgebern und Institutionen des Kreises Warendorf zur Verfügung.

    Weitere Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie hier

  • Durch INQA-Coaching zu mehr Umsatz, weniger krankheitsbedingte Ausfälle und eine bessere Außenwirkung

    Das mitarbeiter*innenorientierte Beratungsprogramm für KMU

    Für viele Betriebe ist es eine Herausforderung, beim Tempo der Veränderungen der Arbeitswelt mitzuhalten. INQA-Coaching hilft Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, passgenaue Maßnahmen zu finden. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden.

    Wer kann INQA-Coaching nutzen?

    Prüfen Sie die folgende Checkliste, um zu sehen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist:

    • Unternehmensform: Ihr Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
    • Sitz und Arbeitsstätte: Beide liegen in Deutschland (im Bundesland der INQA-Beratungsstelle oder in einem angrenzenden Bundesland).
    • Beschäftigtenzahl: Ihr Unternehmen hat im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Stellenanteil in Vollzeit (gemessen in Jahreseinheiten, JAE) und zum Zeitpunkt der Erstberatung und zum Start des Coachings mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Stellenanteil in Vollzeit (gemessen in Vollzeitäquivalenten, VZÄ).
    • Umsatz: Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
    • Gründungsjahr: Ihr Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe).

    Darüber hinaus sind weitere Bedingungen zu erfüllen, die im Gespräch mit der INQA-Beratungsstelle (IBS) geklärt werden.

    Sollten Sie sich für INQA-Coaching interessieren, können Sie ab sofort eine INQA-Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) in Anspruch nehmen. In dieser klären Sie gemeinsam die Fördervoraussetzungen sowie den konkreten betrieblichen Unterstützungsbedarf. Sind die Bedingungen erfüllt, stellt Ihnen die IBS einen INQA-Coaching-Scheck aus.

  • Bundesumweltamt veröffentlich Teilstudie zur Dekarbonisierung  der industriellen Produktion  (DekarbInd) 

    Die vollständige Dekarbonisierung der deutschen Industrie ist eine Mammutaufgabe, die grundlegende Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft hat und nur unter Einbindung aller ⁠Stakeholder⁠ erfolgreich werden kann. Das Projekt "DekarbInd" hat in verschiedenen Workshops mit diesen Stakeholdern gemeinsam Lösungen erarbeitet.

    Teilbericht 1: Dekarbonisierungstechnologien wurden bisher überwiegend anhand von techno-ökonomischen Kriterien bewertet. Für eine nachhaltige Entwicklung sind jedoch auch zahlreiche andere Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte relevant. In diesem Teilbericht wird deshalb eine Methode entwickelt, bei der neben techno-ökonomischen Kriterien auch ökologische, soziale und systemische Aspekte berücksichtigt werden. Ihr Kernstück ist ein Kriterienraster mit zugehörigen Indikatoren.

    Der Bericht kann auf der Seite des Bundesumweltamtes kostenlos abgerufen werden.

  • Unternehmensnachfolge

    Die Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin hat gemeinsam mit dem EMF Institut für Entrepreneurship, Mittelstand und Familienunternehmen der HWR Berlin und finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ein digitales Unterstützungstool zum Thema Unternehmensnachfolge entwickelt. Der sogenannte Nachfolg-O-Mat ist ein wissenschaftlich fundiertes Analysetool zur Selbsteinschätzung des eigenen Wissensstandes rund um das Thema Unternehmensnachfolge für unterschiedliche Nutzergruppen.

    Das Tool ist barrierefrei, kostenlos und speichert keine personenbezogenen Daten, die Rückschlüsse auf die Nutzer zulassen.   

    Informationen und Praxisbeispiele zur Unternehmensnachfolge finden Sie auf der Website nexxt-change, auf der Sie sowohl Übernahmeangebote als auch -gesuche finden.

  • Cybercrime: Handlungsempfehlungen 

    Die Bedrohung durch Cyberangriffe auf Unternehmen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Unternehmen müssen sich mehr denn je vor Spionage, Sabotage und Datenklau schützen.

    Der Mittelstand BVMW e.V. hat gemeinsam mit IT Sicherheit in der Wirtschaft und Mittelstand Digital das Projekt mIT Standard sicher ins Leben gerufen.  Dabei geht es darum, kleinen und Kleinstunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitende mittels der DIN SPEC „IT-Sicherheitsberatung für kleine- und Kleinstunternehmen" hilft, den richtigen Beratungsdienstleister für ihr Unternehmens mittel festgelegter Kriterien auszuwählen. 

    Mit dem zu entwickelnden Standard können kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden den richtigen Beratungsdienstleister anhand von transparenten Qualitätskriterien auswählen und eine qualifizierte Beratung erhalten.

    Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft finanziert und vom BVMW e.V. geleitet.

    Die Infobroschüre können Sie auf der Seite Mit-Standard-sicher-Website kostenlos herunterladen.

    Ferner informiert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf seiner Website über 

    • neue, bedrohliche Angriffsvektoren, die z.B. durch herausgehobene Einzelvorfälle bekannt werden
    • über Herstellermaßnahmen gegen bekanntgewordene Schwachstellen, wenn z.B. Patches oder Sicherheitsupdates zur Verfügung stehen
    • sowie in Management-Infos z.B. über auslaufenden Update- oder Patch-Support von Herstellern.

    Das Bundeskriminalamt hat einen Leitfaden zur Vorsorge gegen Cyberkriminalität entwickelt, der auch Hinweise enthält, was zu tun ist, wenn ein Angriff erfolgreich war. der Leitfaden kann hier abgerufen werden.

  • Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) in der  EU 

    Seit Oktober 2023 müssen Unternehmen alle direkten und einige indirekten Emissionen , die bei der Herstellung von importieren Waren aus Nicht-EU-Ländern entstehen, berechnet und dokumentiert werden. Darüber hinaus sind sie daszu verpflichtet, quartalsweise einen Bericht vorzulegen, der Informationen über das Volumen der importierten Waren und deren verursachte Emissionen und den im Drittland gezahlten Kohlenstoffpreis enthält.

    Basis ist  die EU-Verordnung 2023/956 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsystems. Ziel der EU ist es, bis spätestens zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. 

    Ab 2026 müssen Unternehmen für Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlprodukte, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie Strom aus Nicht-EU-Staaten den CO2-Zoll zahlen.

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Umwelt Bundesamtes

  • Circular economy in der Praxis

    Für eine Kreislaufführung sind drei Entwicklungen notwendig: Narrow (Produkte/Materialien einsparen), Slow (Produktlebensdauer erhöhen) und Close (Wiederverwenden von Materialien). Diese lassen sich auf die bekannten R-Strategien anwenden, die Ansätze zur Ressourceneffizienz und Kreislaufführung aufzeigen und als Werkzeuge für die Praxis verstanden werden können.

    Gehen Sie den ersten Schritt in die zirkuläre Zukunft!

    Um die Kreislaufführung von Ressourcen zu verbessern, müssen innovative Geschäftsmodelle, Verfahren, Prozesse und Produkte entwickelt werden.

    Die Effizienz-Agentur NRW unterstützt produzierende Unternehmen in Nordrhein-Westfalen auf diesem Weg mit ihrem Beratungsangebot im Themenfeld Ressourceneffizienz. 

    Hierzu werden

    Interessierte können sich über das Kontaktformular an die EFA wenden.